Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-28, I-15 U 158/04

I-15 U 158/04Obergericht28.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 158/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-28

Aktenzeichen: I-15 U 158/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0928.I15U158.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 17.09.2004 teilweise abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Der Kläger hat sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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