Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-28, VI-Kart 7/05

VI-Kart 7/05Obergericht28.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 7/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-09-28

Aktenzeichen: VI-Kart 7/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0928.VI.KART7.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird zurückge-wiesen.

II. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwer-deverfahrens sowie die notwendigen Auslagen zu tra-gen, die dem Bundeskartellamt in der Beschwerdein-stanz entstanden sind.

I. Der Beschwerdewert wird auf 50.000 EUR festgesetzt.

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