VI-Kart 7/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-28, VI-Kart 7/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-28, VI-Kart 7/05
VI-Kart 7/05Obergericht28.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 7/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-09-28
Aktenzeichen: VI-Kart 7/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0928.VI.KART7.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird zurückge-wiesen.
II. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwer-deverfahrens sowie die notwendigen Auslagen zu tra-gen, die dem Bundeskartellamt in der Beschwerdein-stanz entstanden sind.
I. Der Beschwerdewert wird auf 50.000 EUR festgesetzt.
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