VII-Verg 32/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-28, VII-Verg 32/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-28, VII-Verg 32/05
VII-Verg 32/05Obergericht28.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 32/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-09-28
Aktenzeichen: VII-Verg 32/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0928.VII.VERG32.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 4. Mai 2005 (Az. VK 3 - 22/05) aufgehoben.
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, das Vergabeverfahren "Be-räumung von Altmunition auf dem Truppenübungsplatz A., Nordteil, Räumungskampagne 2005/2006, Vergabe-Nr.: B724032.000-T04-5874" hinsichtlich der Lose 1 - 8, 10, 13 - 24 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats in das Stadium der Angebotsaufforde-rung vor Versendung der Verdingungsunterlagen zurückzuversetzen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Vergabekammerverfahrens und des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB sowie die in diesen Verfahren entstandenen notwendi-gen Auslagen der Antragstellerin zu tragen.
Die Beigeladenen zu 1 - 3 tragen ihre Auslagen selbst.
Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antrag-stellerin in beiden Nachprüfungsinstanzen notwendig.
Wert des Beschwerdeverfahrens: bis 600.000 EUR.
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