I-10 U 18/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-29, I-10 U 18/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-29, I-10 U 18/05
I-10 U 18/05Obergericht29.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 18/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-29
Aktenzeichen: I-10 U 18/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0929.I10U18.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Verfügungsbeklagten gegen das am 5. Januar 2005 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Erledigung des Verfügungsrechtsstreits in der Hauptsache festgestellt wird.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Verfügungsbeklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.