Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-29, I-10 U 18/05

I-10 U 18/05Obergericht29.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 18/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-29

Aktenzeichen: I-10 U 18/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0929.I10U18.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Verfügungsbeklagten gegen das am 5. Januar 2005 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Erledigung des Verfügungsrechtsstreits in der Hauptsache festgestellt wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Verfügungsbeklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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