Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-29, I-2 U 10/05

I-2 U 10/05Obergericht29.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 10/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-29

Aktenzeichen: I-2 U 10/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0929.I2U10.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10. Dezember

2004 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Land-

gerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfah-

rens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die

Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in

Höhe von € 2.300,00 abwenden, wenn nicht die Beklagte

vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf

€ 5.590,80 festgesetzt.

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