I-2 U 42/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-29, I-2 U 42/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-29, I-2 U 42/04
I-2 U 42/04Obergericht29.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 42/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-29
Aktenzeichen: I-2 U 42/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0929.I2U42.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. März 2004 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten we-gen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leis-ten.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt 150.000,-- Euro.
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