Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-29, I-2 U 42/04

I-2 U 42/04Obergericht29.09.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 42/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-29

Aktenzeichen: I-2 U 42/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0929.I2U42.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. März 2004 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten we-gen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leis-ten.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt 150.000,-- Euro.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.