I-20 U 64/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-04, I-20 U 64/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-04, I-20 U 64/05
I-20 U 64/05Obergericht04.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 64/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-04
Aktenzeichen: I-20 U 64/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1004.I20U64.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 1. Kammer für Han-delssachen des Landgerichts Kleve vom 04. März 2005 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen, soweit der Hilfsantrag abgewiesen worden ist.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.