VII-Verg 55/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-05, VII-Verg 55/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-05, VII-Verg 55/05
VII-Verg 55/05Obergericht05.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 55/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-10-05
Aktenzeichen: VII-Verg 55/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1005.VII.VERG55.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der so-fortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 7. Juli 2005 (VK 2-66/05) zu verlängern, wird ab-gelehnt.
Der Beschluss des Senats vom 17. August 2005 (VII-Verg 55/05) ist gegenstandlos.
Die Antragsgegnerin wird aufgefordert, eine etwaige Vergabe des Auftrags durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
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