Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-05, VII-Verg 55/05

VII-Verg 55/05Obergericht05.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 55/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-10-05

Aktenzeichen: VII-Verg 55/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1005.VII.VERG55.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der so-fortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 7. Juli 2005 (VK 2-66/05) zu verlängern, wird ab-gelehnt.

Der Beschluss des Senats vom 17. August 2005 (VII-Verg 55/05) ist gegenstandlos.

Die Antragsgegnerin wird aufgefordert, eine etwaige Vergabe des Auftrags durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.

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