Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-19, VII-Verg 38/05

VII-Verg 38/05Obergericht19.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 38/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-10-19

Aktenzeichen: VII-Verg 38/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1019.VII.VERG38.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold vom 20. Mai 2005 (VK 2-02/05) wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließ-lich des Verfahrens nach § 118 GWB und die in diesen Verfahren der An-tragsgegnerin entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Für die Antragsgegnerin war die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevoll-mächtigten in der Beschwerdeinstanz notwendig.

Beschwerdewert: bis zu 45.000,- EUR

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.