I-10 U 6/00•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-20, I-10 U 6/00
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-20, I-10 U 6/00
I-10 U 6/00Obergericht20.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 6/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-20
Aktenzeichen: I-10 U 6/00
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1020.I10U6.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29. November 1999 ver-kündete Grund- und Teilurteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage ist insgesamt - auch hinsichtlich der geltend gemachten Forderung betreffend die Fa. P. GmbH & Co. KG (143.886,41 EUR) und der an den Sachverständigen K. gezahlten Entschädigung (1.127,76 EUR netto) - dem Grunde nach gerechtfertigt.
Wegen der Höhe der Klageforderung wird der Rechtsstreit zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits, ein-schließlich der Kosten des Berufungsverfahrens, übertragen wird.
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