I-2 U 80/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-20, I-2 U 80/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-20, I-2 U 80/04
I-2 U 80/04Obergericht20.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 80/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-20
Aktenzeichen: I-2 U 80/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1020.I2U80.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 19. August 2004 verkün-dete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts E abgeändert.
Die einstweilige Verfügung vom 11. Mai 2004 wird hinsichtlich des Ausspru-ches zu I.1. aufgehoben; insoweit wird der Antrag auf Erlass einer einstweili-gen Verfügung zurückgewiesen.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die im ersten Rechtszug bis zum Erlass des Urteils vom 19. August 2004 (einschließlich) entstandenen Kosten werden den Parteien zu je ½ auferlegt.
III.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 250.000 €.
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