I-6 U 6/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-20, I-6 U 6/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-20, I-6 U 6/05
I-6 U 6/05Obergericht20.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 6/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-20
Aktenzeichen: I-6 U 6/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1020.I6U6.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin und die Berufung des Beklagten zu 3. gegen das am 26. November 2004 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden wie folgt verteilt: Die Gerichts-kosten tragen die Klägerin zu ¼ und der Beklagte zu 3. zu ¾. Die außerge-richtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte zu 3. zu ¾. Außergerichtli-che Kosten des Beklagten zu 2. werden der Klägerin auferlegt. Die außerge-richtlichen Kosten des Beklagten zu 3. trägt die Klägerin zu ¼. Im Übrigen fin-det eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Jede Partei kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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