I-16 U 161/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-21, I-16 U 161/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-21, I-16 U 161/04
I-16 U 161/04Obergericht21.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 161/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-21
Aktenzeichen: I-16 U 161/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1021.I16U161.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Das Versäumnisurteil des Senats vom 3. Juni 2005 wird aufrechterhalten.
Der Beklagte hat die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund dieses Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann durch Bürgschaft eines der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinsti-tuts geleistet werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.