Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-21, I-16 U 161/04

I-16 U 161/04Obergericht21.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 161/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-21

Aktenzeichen: I-16 U 161/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1021.I16U161.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 3. Juni 2005 wird aufrechterhalten.

Der Beklagte hat die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund dieses Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann durch Bürgschaft eines der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinsti-tuts geleistet werden.

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