Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-24, I-9 U 16/05

I-9 U 16/05Obergericht24.10.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 16/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-24

Aktenzeichen: I-9 U 16/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1024.I9U16.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

  1. Auf die Berufung des Klägers wird das am 05.01.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Mönchengladbach (3 O 179/04) unter Zu-rückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.343,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2003 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 82 % und der Beklagten zu 18 % auferlegt.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des je-weiligen Gegners gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der vollstreckbaren Summe abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Geg-ner vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  1. Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.