I-9 U 16/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-24, I-9 U 16/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-24, I-9 U 16/05
I-9 U 16/05Obergericht24.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 16/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-24
Aktenzeichen: I-9 U 16/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1024.I9U16.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
- Auf die Berufung des Klägers wird das am 05.01.2005 verkündete Urteil des Landgerichts Mönchengladbach (3 O 179/04) unter Zu-rückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.343,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2003 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 82 % und der Beklagten zu 18 % auferlegt.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des je-weiligen Gegners gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der vollstreckbaren Summe abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Geg-ner vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
- Die Revision wird zugelassen.
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