I-24 U 42/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-25, I-24 U 42/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-25, I-24 U 42/05
I-24 U 42/05Obergericht25.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 42/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-25
Aktenzeichen: I-24 U 42/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1025.I24U42.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Land-gerichts Wuppertal - Einzelrichterin - vom 15. Februar 2005 teilweise abge-ändert.
Die Klage wird hinsichtlich eines Teilbetrages von 2.045,17 EUR nebst 12% Zin-sen aus jeweils 255,65 EUR seit dem 4. April, 5. Mai, 4. Juni und 4. September 2003 und aus jeweils 511,29 EUR seit dem 4. August und 4. September 2003 abgewiesen.
Im übrigen werden das angefochtene Urteil und das Verfahren aufgehoben, nämlich soweit über den Betrag von 5.624,21 EUR (6.902,44 EUR ./. 1.278,23 EUR) nebst Zinsen aus diesem Betrag hinaus und zur Widerklage zum Nachteil der Beklagten und Widerklägerin erkannt worden ist.
In diesem Umfang wird der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Ent-scheidung, auch über die gesamten Kosten der Berufungsinstanz, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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