III-5 Ss 63/05 - 33/05 I•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-25, III-5 Ss 63/05 - 33/05 I
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-25, III-5 Ss 63/05 - 33/05 I
III-5 Ss 63/05 - 33/05 IObergericht25.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-5 Ss 63/05 - 33/05 I — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-10-25
Aktenzeichen: III-5 Ss 63/05 - 33/05 I
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1025.III5SS63.05.33.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Straf- und Bußgeldsachen
Tenor
für Recht erkannt:
Auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wird das Ur-teil der XXII. kleinen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 1. De-zember 2004 im Schuldspruch dahin berichtigt, dass der Angeklagte des vor-sätzlichen Mitführens einer Waffe in einem Luftfahrzeug in vier Fällen schuldig ist.
Im übrigen werden beide Rechtsmittel als unbegründet verworfen.
Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Die Kosten des Rechts-mittels der Staatsanwaltschaft fallen der Staatskasse zur Last.
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