I-16 U 8/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-28, I-16 U 8/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-28, I-16 U 8/05
I-16 U 8/05Obergericht28.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 8/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-28
Aktenzeichen: I-16 U 8/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1028.I16U8.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels - das am 4. Januar 2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal teilweise ab-geändert.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus der Beteiligung mit der Ver-tragsnummer 608764 keine Ansprüche gegen die Klägerin hat.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.615,70 EUR nebst 4 % Zinsen aus 5.112,92 EUR für die Zeit vom 9. Juli 1998 bis 29. Juli 1998, 4 % Zinsen aus 5.368,56 EUR für die Zeit vom 30. Juli 1998 bis zum 12. April 2004 und weiteren Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus 10.615,70 seit dem 13. April 2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.