I-22 U 70/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-28, I-22 U 70/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-10-28, I-22 U 70/05
I-22 U 70/05Obergericht28.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 70/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-28
Aktenzeichen: I-22 U 70/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1028.I22U70.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 1.4.2005 verkündete Urteil der
- Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte Zinsen nur in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.8.2004 zu zahlen hat.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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