VI-Kart 30/04 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-02, VI-Kart 30/04 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-02, VI-Kart 30/04 (V)
VI-Kart 30/04 (V)Obergericht02.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 30/04 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-11-02
Aktenzeichen: VI-Kart 30/04 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1102.VI.KART30.04V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Beschwerden der Beteiligten zu 1. bis 3. gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 16.11.2004 (B 10 - 74/04) werden zu-rückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außerge-richtlichen Kosten des Bundeskartellamtes und der Beigeladenen werden den Beteiligten zu 1. bis 3 auferlegt.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV. Der Beschwerdewert wird auf 800.000 EUR festgesetzt.
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