VI-U (Kart) 14/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-02, VI-U (Kart) 14/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-02, VI-U (Kart) 14/05
VI-U (Kart) 14/05Obergericht02.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 14/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-02
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 14/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1102.VI.U.KART14.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Berufung des Klägers gegen das am 25. Februar 2005 verkündete Urteil der 14.e Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Kostenbetrages ab-wenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.
III. Die Beschwer des Klägers und der Streitwert für das Beru-fungsverfahren werden auf bis 410.000 EUR festgesetzt.
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