Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-03, I-2 W 18/05

I-2 W 18/05Obergericht03.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 18/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-11-03

Aktenzeichen: I-2 W 18/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1103.I2W18.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegner wird das am 21. April 2005 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf im Kostenpunkt teilweise abgeändert. Von den Kosten des Verfügungsverfahrens werden der Antragstellerin 80 % und den Antragsgegnern als Gesamtschuldnern 20 % auferlegt.

II.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tra-gen.

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