III-2 Ss 105/05 - 80/05 II•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-03, III-2 Ss 105/05 - 80/05 II
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-03, III-2 Ss 105/05 - 80/05 II
III-2 Ss 105/05 - 80/05 IIObergericht03.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-2 Ss 105/05 - 80/05 II — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-11-03
Aktenzeichen: III-2 Ss 105/05 - 80/05 II
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1103.III2SS105.05.80.0.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Straf, - und Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgendausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.
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