VII-Verg 58/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-09, VII-Verg 58/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-09, VII-Verg 58/05
VII-Verg 58/05Obergericht09.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 58/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-11-09
Aktenzeichen: VII-Verg 58/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1109.VII.VERG58.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der
- Vergabekammer des Bundes vom 5. August 2005 (VK 1 - 83/05) wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens
einschließlich der in diesem Verfahren entstandenen notwendigen
Auslagen der Antragsgegnerin zu tragen.
Der Beigeladene zu 1 trägt seine Auslagen selbst.
Beschwerdewert: bis 5.000 Euro
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