Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-09, VII-Verg 58/05

VII-Verg 58/05Obergericht09.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 58/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-11-09

Aktenzeichen: VII-Verg 58/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1109.VII.VERG58.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der

  1. Vergabekammer des Bundes vom 5. August 2005 (VK 1 - 83/05) wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens

einschließlich der in diesem Verfahren entstandenen notwendigen

Auslagen der Antragsgegnerin zu tragen.

Der Beigeladene zu 1 trägt seine Auslagen selbst.

Beschwerdewert: bis 5.000 Euro

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.