VII-Verg 78/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-09, VII-Verg 78/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-09, VII-Verg 78/05
VII-Verg 78/05Obergericht09.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 78/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-11-09
Aktenzeichen: VII-Verg 78/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1109.VII.VERG78.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer soforti-gen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 10. Oktober 2005 (VK 1 - 131/05) bis zur Beschwerdeent-scheidung zu verlängern, wird abgelehnt.
II. Der Antrag der Antragsstellerin auf Akteneinsicht wird abgelehnt.
III. Die Antragstellerin wird gebeten, dem Senat innerhalb von zwei Wo-chen ab Zugang dieses Beschlusses mitzuteilen, ob und ggfls. mit wel-chen Anträgen sie die Beschwerde aufrechterhalten wird.
IV. Die Antragsgegnerin wird aufgefordert, einen etwaigen Zuschlag in ge-eigneter Form schriftlich nachzuweisen.
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