I-10 U 179/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-10, I-10 U 179/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-10, I-10 U 179/04
I-10 U 179/04Obergericht10.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 179/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-10
Aktenzeichen: I-10 U 179/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1110.I10U179.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.10.2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückge-wiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelfe-rin trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten und die Streithelferin jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages ab-zuwenden, falls nicht die Beklagte oder die Streithelferin vor der jeweiligen Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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