Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-10, I-10 U 179/04

I-10 U 179/04Obergericht10.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 179/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-10

Aktenzeichen: I-10 U 179/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1110.I10U179.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.10.2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückge-wiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelfe-rin trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten und die Streithelferin jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages ab-zuwenden, falls nicht die Beklagte oder die Streithelferin vor der jeweiligen Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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