I-5 W 28/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-10, I-5 W 28/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-10, I-5 W 28/05
I-5 W 28/05Obergericht10.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 W 28/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-11-10
Aktenzeichen: I-5 W 28/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1110.I5W28.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Kostenfest-setzungsbeschluss der 2a. Zivilkammer – Rechtspfleger – des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Sept. 2005 wird zurückgewie-sen.
Auf die sofortige Beschwerde der Kläger wird der genannte Kos-tenfestsetzungsbeschluss unter Zurückweisung des weitergehen-den Rechtsmittels teilweise wie folgt geändert:
Der von dem Beklagten an die Kläger zu erstattende Betrag wird festgesetzt auf 7.237,61 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent-punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB vom 27. Aug. 2004 an.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte zu 96 % und die Kläger zu 4 %.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.