Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-14, I-1 U 59/05

I-1 U 59/05Obergericht14.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 59/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-14

Aktenzeichen: I-1 U 59/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1114.I1U59.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23. Februar 2005 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.