I-1 U 71/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-14, I-1 U 71/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-14, I-1 U 71/05
I-1 U 71/05Obergericht14.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 71/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-14
Aktenzeichen: I-1 U 71/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1114.I1U71.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15. März 2005 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 77.732,33 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus jeweils € 4.572,49 ab dem 07.10.2003, 06.11.2003, 04.12.2003, 07.01.2004, 05.02.2004, 04.03.2004, 06.04.2004, 06.05.2004, 04.06.2004, 06.07.2004, 05.08.2004, 06.09.2004, 07.10.2004, 05.11.2004, 06.12.2004, 06.01.2005, 07.02.2005 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung i.H.v. 100.000 € abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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