I-9 U 30/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-14, I-9 U 30/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-14, I-9 U 30/05
I-9 U 30/05Obergericht14.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 30/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-14
Aktenzeichen: I-9 U 30/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1114.I9U30.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 26. Januar 2005 verkünde-te Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
(10 O 65/01) wird zurückgewiesen.
Dem Kläger werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Be-klagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus die-sem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Be-klagten vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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