Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-14, I-9 U 30/05

I-9 U 30/05Obergericht14.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 30/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-14

Aktenzeichen: I-9 U 30/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1114.I9U30.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 26. Januar 2005 verkünde-te Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

(10 O 65/01) wird zurückgewiesen.

Dem Kläger werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Be-klagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus die-sem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Be-klagten vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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