I-4 U 218/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-15, I-4 U 218/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-15, I-4 U 218/04
I-4 U 218/04Obergericht15.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 218/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-15
Aktenzeichen: I-4 U 218/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1115.I4U218.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 12.10.2004 – 1 O 648/03 – abgeändert.
Das Versäumnisurteil vom 18.05.2004 in der Fassung vom 12.10.2004 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten der Säumnis des Beklagten in erster Instanz, die der Beklagte zu tragen hat, werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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