Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-16, VI-Kart 11/05 (V)

VI-Kart 11/05 (V)Obergericht16.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 11/05 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-11-16

Aktenzeichen: VI-Kart 11/05 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1116.VI.KART11.05V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I.

Die Beschwerde der Beteiligten zu 5. gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 28.04.2005 (B1-26510-Fa-12/05) wird als unzulässig verworfen.

II.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Bundeskartellamt und der Beteiligten zu 1. in diesem Verfahren entstandenen Auslagen werden der Beschwerdeführerin aufer-legt.

III.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

IV.

Der Beschwerdewert wird auf 50.000 EUR festgesetzt.

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