VI-Kart 11/05 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-16, VI-Kart 11/05 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-16, VI-Kart 11/05 (V)
VI-Kart 11/05 (V)Obergericht16.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 11/05 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-11-16
Aktenzeichen: VI-Kart 11/05 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1116.VI.KART11.05V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 5. gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 28.04.2005 (B1-26510-Fa-12/05) wird als unzulässig verworfen.
II.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Bundeskartellamt und der Beteiligten zu 1. in diesem Verfahren entstandenen Auslagen werden der Beschwerdeführerin aufer-legt.
III.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV.
Der Beschwerdewert wird auf 50.000 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.