II-7 UF 111/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-17, II-7 UF 111/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-17, II-7 UF 111/05
II-7 UF 111/05Obergericht17.11.2005
Regest
- Zur Beurteilung einer Einkommensentwicklung als Karrieresprung - Zur Begrenzung/Befristung eines Nachscheidungsunterhaltsanspruchs auch bei langer Ehedauer
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-7 UF 111/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-17
Aktenzeichen: II-7 UF 111/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1117.II7UF111.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 1573 Abs. 2, 5; 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB
Leitsätze
-
Zur Beurteilung einer Einkommensentwicklung als Karrieresprung
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Zur Begrenzung/Befristung eines Nachscheidungsunterhaltsanspruchs auch bei langer
Ehedauer
Tenor
Auf die Berufung der Antragstellerin wird das Verbundurteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 30. März 2005 in Abschnitt II. teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird verurteilt, an die Antragstellerin ab 16. August 2005 bis 15. August 2010 monatlichen Nachscheidungsunterhalt in Höhe von 439,13 EUR zu zahlen.
Im Übrigen werden der weiter gehende Antrag der Antragstellerin sowie ihr weitergehendes Rechtsmittel und die weiter gehende Berufung des Antrags-gegners zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung erster Instanz wird aufrechterhalten. Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Zeit ab 20. Oktober 2005 beträgt in Ergänzung des Se-natsbeschlusses vom 26. September 2005 (Bl. 183 GA) 2.268 EUR für die Beru-fung der Antragstellerin und demnach insgesamt 3.564 EUR.
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