Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-23, I-11 U 37/04

I-11 U 37/04Obergericht23.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-11 U 37/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-23

Aktenzeichen: I-11 U 37/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1123.I11U37.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 01. Dezember 2004 ver-kündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld – 11 O 106/04 – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicher-heitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 3.500,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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