Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-23, I-15 U 209/04

I-15 U 209/04Obergericht23.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 209/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-23

Aktenzeichen: I-15 U 209/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1123.I15U209.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12. Oktober 2004 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf seine Kosten zu-rückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages ab-zuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.