I-15 U 209/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-23, I-15 U 209/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-23, I-15 U 209/04
I-15 U 209/04Obergericht23.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 209/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-23
Aktenzeichen: I-15 U 209/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1123.I15U209.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 12. Oktober 2004 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf seine Kosten zu-rückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages ab-zuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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