VI-2 Kart 14/04 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-23, VI-2 Kart 14/04 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-23, VI-2 Kart 14/04 (V)
VI-2 Kart 14/04 (V)Obergericht23.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 Kart 14/04 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-11-23
Aktenzeichen: VI-2 Kart 14/04 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1123.VI2KART14.04V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerden der Beteiligten zu 1 - 3 gegen den Beschluss des Bun-deskartellamts vom 22. Juli 2004 (B 8 - 40200 - Fa - 27/04) werden zu-rückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen au-ßergerichtlichen Auslagen des Bundeskartellamts fallen den Beteiligten zu 1 - 3 zur Last.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 250.000 EUR festgesetzt.
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