Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-23, VII-Verg 66/05

VII-Verg 66/05Obergericht23.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 66/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-11-23

Aktenzeichen: VII-Verg 66/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1123.VII.VERG66.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 31. August 2005, VK 3-97/05, wird zu-rückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens - ein-schließlich der Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs.1 Satz 3 GWB - sowie die notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Antragsgegnerin zu tragen.

Der Gegenstandswert beträgt bis zu 16.000 €.

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