I-2 U 104/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-24, I-2 U 104/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-24, I-2 U 104/03
I-2 U 104/03Obergericht24.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 104/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-24
Aktenzeichen: I-2 U 104/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1124.I2U104.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. Oktober
2003 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landge-
richts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Beklagten haben auch die Kosten des Berufungs-
rechtszuges zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen
die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in
Höhe von € 350.000,00 abwenden, wenn nicht die Klägerin
vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für die Berufung beträgt € 350.000,00.
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