Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-24, I-2 U 104/03

I-2 U 104/03Obergericht24.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 104/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-24

Aktenzeichen: I-2 U 104/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1124.I2U104.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. Oktober

2003 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landge-

richts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Beklagten haben auch die Kosten des Berufungs-

rechtszuges zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen

die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in

Höhe von € 350.000,00 abwenden, wenn nicht die Klägerin

vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für die Berufung beträgt € 350.000,00.

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