Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-25, I-22 U 80/05

I-22 U 80/05Obergericht25.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 80/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-25

Aktenzeichen: I-22 U 80/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1125.I22U80.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4. Kammer für Handels-sachen des Landgerichts Wuppertal vom 19.4.2005 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.