Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-29, I-4 U 231/04

I-4 U 231/04Obergericht29.11.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 231/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-29

Aktenzeichen: I-4 U 231/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1129.I4U231.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22. Oktober 2004 verkündete Ur-teil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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