Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-08, I-10 U 146/01

I-10 U 146/01Obergericht08.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 146/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-08

Aktenzeichen: I-10 U 146/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1208.I10U146.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6. Juli 2001 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger wird verurteilt, an die P. GbR 15.735,17 EUR (= 30.775,32 DM) nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG seit dem 9.5.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % über dem zu vollstreckenden Betrag ab-zuwenden, wenn nicht die Beklagten vorab in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

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