Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-13, I-23 U 235/04

I-23 U 235/04Obergericht13.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 235/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-13

Aktenzeichen: I-23 U 235/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1213.I23U235.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. November 2004 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.