I-4 U 205/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-13, I-4 U 205/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-13, I-4 U 205/04
I-4 U 205/04Obergericht13.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 205/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-13
Aktenzeichen: I-4 U 205/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1213.I4U205.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. September 2004 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 150 % des jeweils beizutreiben-den Betrags leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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