Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-13, I-4 U 205/04

I-4 U 205/04Obergericht13.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 205/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-13

Aktenzeichen: I-4 U 205/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1213.I4U205.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. September 2004 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 150 % des jeweils beizutreiben-den Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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