Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-13, I-4 U 3/05

I-4 U 3/05Obergericht13.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 3/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-13

Aktenzeichen: I-4 U 3/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1213.I4U3.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. November 2004 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Urteilsbetrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils von ihr zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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