VI-W (Kart) 10/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-14, VI-W (Kart) 10/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-14, VI-W (Kart) 10/05
VI-W (Kart) 10/05Obergericht14.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-W (Kart) 10/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-14
Aktenzeichen: VI-W (Kart) 10/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1214.VI.W.KART10.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Kostenfest-setzungsbeschluss des Landgerichts Köln vom 5. April 2005 - un-ter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14. Januar 2004 sind von den Klägern an Kosten 7.199,21 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins-satz nach § 247 BGB seit dem 21. Febraur 2004 an den Beklag-ten zu erstatten.
Das weitergehende Kostenfestsetzungsgesuch des Beklagten wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben der Beklagte zu 79 % und die Kläger zu 21 % zu tragen.
III. Der Beschwerdewert wird auf 10.390,64 EUR festgesetzt.
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