I-16 U 176/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-16, I-16 U 176/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-16, I-16 U 176/05
I-16 U 176/05Obergericht16.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 176/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-16
Aktenzeichen: I-16 U 176/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1216.I16U176.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. Oktober 2002 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird auf ihre Kosten zurück-gewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Be-trages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditin-stituts erbracht werden.
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