Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-16, I-17 U 10/05

I-17 U 10/05Obergericht16.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 10/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-16

Aktenzeichen: I-17 U 10/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1216.I17U10.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 08.12.2004 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen den Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.