I-18 U 71/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-19, I-18 U 71/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-19, I-18 U 71/05
I-18 U 71/05Obergericht19.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 71/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-19
Aktenzeichen: I-18 U 71/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1219.I18U71.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 8. März 2005
verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des
Landgerichts Düsseldorf (35 O 181/00) abgeändert und
wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an
die Klägerin 64.820,63 € nebst 7 % Zinsen seit dem 22.
Dezember 1999, seit dem 1. Mai 2000 jedoch höchstens
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins-
satz, zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückge-
wiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als
Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheits-
Leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreck-
baren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von
ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
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