I-2 U 35/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-27, I-2 U 35/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-04-27, I-2 U 35/05
I-2 U 35/05Obergericht27.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 35/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-27
Aktenzeichen: I-2 U 35/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0427.I2U35.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen das am 10. Februar 2005 verkündete Ur-teil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstre-ckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,-- Euro abwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt 50.000,-- Euro.
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