Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-03, II-1 WF 259/05

II-1 WF 259/05Obergericht03.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-1 WF 259/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-05-03

Aktenzeichen: II-1 WF 259/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0503.II1WF259.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde wird unter Zurückweisung

des weitergehenden Rechtsmittels dem Beklagten

in Abänderung des Beschlusses des

Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 23.09.2005

ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

von Rechtsanwalt S. K. in G.

zu den Bedingungen des § 121 Abs. 3 ZPO bewilligt,

soweit er sich gegen die Zahlung höheren monatlichen

Trennungsunterhalts als 159 € für den Zeitraum

von April bis November 2004, als 257 € für Dezember 2004

und 0 € ab Januar 2005 wendet.

Von der Erhebung einer Beschwerdegebühr wird abgesehen.

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