VI-W (Kart) 12/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-03, VI-W (Kart) 12/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-05-03, VI-W (Kart) 12/05
VI-W (Kart) 12/05Obergericht03.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-W (Kart) 12/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-03
Aktenzeichen: VI-W (Kart) 12/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0503.VI.W.KART12.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird - unter Zu-rückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 29. Au-gust 2005 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu ge-fasst:
Der Antragstellerin wird für das beabsichtigte Klageverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechts-anwalt P. in D. bewilligt, soweit sie von der Antragsgegnerin Rückzahlung von Teilnehmergebühren für die Zeit vom 1. September 2001 bis zum 28.2.2004 in Höhe von insgesamt 5.577,22 € sowie Auskunft über die seit dem 1. September 2001 verteilten Serien- und Botenfahrten verlangt. Das weiter-gehende Prozesskostenhilfegesuch wird abgelehnt.
II. Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf 25 € ermäßigt; außergerichtliche Kosten werden nicht erstat-tet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.